für Sport
Postfach
8027 Zürich
Tel. 044 396 25 55
Fax 044 396 25 52
info@zss.ch
Mitglieder
Spesenreglement für ZSS Vereine
Mit Einführung des neuen Lohnausweises müssten auch im Bereich
ehrenamtlicher Funktionärstätigkeiten alle Zahlungen eines Vereins an seine
Helfer erfasst und deklariert werden, auch wenn es nur um den Ersatz von
Auslagen und Spesen geht.
Um diesem administrativen Leerlauf zu entgehen, hat die
Freiwilligenagentur der Stiftung Kirchlicher Sozialdienst Zürich mit der
kantonalen Steuerverwaltung ein Spesenreglement ausgehandelt; dieses hat der
ZSS im Dialog mit der zuständigen Behörde den Bedürfnissen der Sportvereine
angepasst (siehe Beispiel).