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Spesenreglement für ZSS Vereine

Mit Einführung des neuen Lohnausweises müssten auch im Bereich ehrenamtlicher Funktionärstätigkeiten alle Zahlungen eines Vereins an seine Helfer erfasst und deklariert werden, auch wenn es nur um den Ersatz von Auslagen und Spesen geht.

Um diesem administrativen Leerlauf zu entgehen, hat die Freiwilligenagentur der Stiftung Kirchlicher Sozialdienst Zürich mit der kantonalen Steuerverwaltung ein Spesenreglement ausgehandelt; dieses hat der ZSS im Dialog mit der zuständigen Behörde den Bedürfnissen der Sportvereine angepasst (siehe Beispiel).


Dieses Spesenreglement muss per Vorstandsbeschluss verbindlich erklärt sowie mit den entsprechenden Unterschriften bestätigt werden und seine Einhaltung muss nachvollziehbar sein. Das Spesenreglement muss nicht an die Steuerverwaltung weitergeleitet werden. Es muss lediglich in den Vereinsakten aufbewahrt werden. Bei einer allfälligen Steuerrevision muss das Spesenreglement und das entsprechende Protokoll des Vorstandsbeschlusses vorgelegt werden können.

Vorgehen: Formular „Spesenreglement“ auf der letzten Seite mit Ort/Datum und den Namen der Unterzeichnenden ergänzen, ausdrucken und unterschreiben. Die Übernahme des Spesenreglements durch einen Vorstandsbeschluss bestätigen.

 
 

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